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AutorenbildCarla Gambone

Lohnfortzahlungspflicht nicht nur bei Kindern

Die Frage taucht immer wieder auf, hat man auf Lohnfortzahlung einen Anspruch, wenn man die Eltern betreuen muss?


Die Praxis zeigt, dass die meisten Mitarbeiter einen oder mehrere Urlaubstage beziehen. Das korrekte Vorgehen ist, dass wie bei Kindern, beim Arbeitgeber ein Arztzeugnis vorgelegt werden muss, da man die Eltern betreuut hat. In welchen Fällen wäre dies der Fall?


Hier eine unvollständige Aufzählung:

- Krankheit

- Arztbesuche

- Therapien

- Eintritt ins Spital

- Eintritt ins Alters- / Pflegeheim


Zu beachten ist, dass maximal 3 Arbeitstage pro Ereignis bezogen werden können und auf das Jahr verteilt maximal 10 Arbeitstage.


Bei Fragen rufen oder schreiben Sie mich an!



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