Die wichtigsten Steuerbegriffe und wem hier nicht der Kopf schwirrt..
Gegenwartsbemessung
Bei der Gegenwartsbemessung wird die Steuer auf dem Einkommen erhoben, das während der Steuerperiode erzielt wird. Steuerperiode und Bemessungsperiode fallen somit zeitlich zusammen. Die Gegenwartsbemessung ist in allen Kantonen das massgebliche System. Die frühere Vergangenheitsbemessung existiert nicht mehr.
Gewinnungskosten
Als Gewinnungskosten gelten alle Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften. Sie sind steuerlich abziehbar.
Grenzgänger
Als Grenzgänger gelten im Ausland ansässige Personen, die im Kanton Bern einer unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, hier jedoch über keine eigene Wohnung verfügen und deshalb nach dem Arbeitsende regelmässig an ihren ausländischen Wohnsitz zurückkehren.
Handänderungssteuer
Als Handänderungssteuer bezeichnet man die Steuer, die anlässlich einer Handänderung (z.B. Verkauf, Schenkung) an einem Grundstück geschuldet ist.
Hauptsteuerdomizil
Das Hauptsteuerdomizil liegt am Ort, wo die Person ihren Wohnsitz bzw. Sitz hat. Sie ist dort unbeschränkt steuerpflichtig.
Indirekte Steuern
Bei indirekten Steuern zahlt der Steuerschuldner die Steuern an das Gemeinwesen, aber er trägt die Steuern wirtschaftlich nicht selber, sondern belastet sie an jemand anderen weiter. Typische Beispiele sind Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer, oder Tabaksteuer.
Juristische Personen
Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und Genossenschaften, sowie Stiftungen, jeder Verein und alle übrigen gemäss privatem oder öffentlichem Recht über die Rechtpersönlichkeit verfügenden Gesellschaften (Burgergemeinden, Korporationen, usw.), die als «übrige juristischen Personen» bezeichnet werden.
Liegenschaftssteuer
Die Liegenschaftssteuer wird durch die Gemeinde erhoben und gehört zu den sogenannten fakultativen Gemeindesteuern. Die Gemeinde kann somit selber bestimmen, ob sie eine Liegenschaftssteuer erheben will.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung
Eine nachträgliche ordentliche Veranlagung wird bei Personen vorgenommen, die üblicherweise an der Quelle besteuert werden. Sie wird durchgeführt, wenn die an der Quelle besteuerten Einkünfte einen bestimmten Betrag übersteigen. Die nachträgliche ordentliche Veranlagung tritt in diesen Fällen an die Stelle der Quellensteuerveranlagung.
Natürliche Personen
Natürliche Personen sind Menschen aus Fleisch und Blut.
Nebensteuerdomizil
Als Nebensteuerdomizil gilt der Ort, an dem nur eine beschränkte Steuerpflicht besteht.
Nutzniessung
Als Nutzniessung gilt die Befugnis, einen Gegenstand, eine Liegenschaft oder ein Recht, die Eigentum einer anderen Person sind, zu gebrauchen oder zu nutzen.
Quellensteuer
Mit der Quellensteuer werden die Einkommenssteuern von Bund, Kanton und Gemeinde vor der Auszahlung direkt durch den Schuldner der steuerbaren Leistung abgezogen und der Steuerverwaltung abgeliefert. Der Quellensteuer unterliegen Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz sowie ausländische Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung sind.
Reineinkommen
Als Reineinkommen gelten die erzielten Einkünfte nach Abzug der Gewinnungskosten und der allgemeinen Abzüge.
Reinvermögen
Als Reinvermögen gilt das um die Schulden reduzierte Vermögen.
und noch vieles mehr.....