Quelle SGB, 8. Februar 2019
Bereits heute wird die AHV-Nummer in über 14'000 staatlichen Datenbanken als Personenidentifikator eingesetzt, wobei diese Zahl laufend wächst. Dies ist mit hohen Risiken verbunden, insbesondere weil viele Systeme, die die AHV-Nummer nutzen, von Institutionen und Organisationen betrieben werden, welche die für Bundesverwaltung und Sozialversicherungen geltenden hohen Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen.
Statt die heute geltende Anforderung einer spezifischen gesetzlichen Grundlage für jede neue systematische Verwendung der AHV-Nummer abzuschaffen, sollten zunächst die bestehenden hohen Risiken für den Schutz von Personendaten minimiert werden. Der Bundesrat soll zuerst ein Sicherheitskonzept für Personenidentifikatoren erarbeiten und die Alternative einer sektorspezifischen Neuordnung der Datenbankarchitektur eingehend prüfen.
Sollte die systematische Verwendung der AHV-Nummer dennoch auf Basis der heutigen Datenbankarchitektur eingeführt werden, muss dies zumindest durch die Einführung eines Bewilligungsverfahrens flankiert werden.
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